Brandschutzbeauftragte müssen immer dann bestellt werden, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht oder die zuständige Behörde oder der Sachversicherer einen solchen fordert. Die Aufgaben sind in der DGUV-Information 205-003 geregelt. Die wichtigsten Aufgaben sind:
Beratung des Unternehmers in allen brandschutzrelevanten Fragen
regelmäßige Begehungen und Kontrollen
Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen und Betriebsanweisungen
Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Sachversicherern
Kontrolle und Überwachung von Brandschutzeinrichtungen, Plänen, Prüffristen
Ausbildung von Brandschutzhelfern
Beratung bei Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen in Brandschutzfragen